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Abschlussprüfungen

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Die Abschlussprüfung schafft Vertrauen! Anteilseigner, Banken, Kunden und Lieferanten und weitere Stakeholder treffen ihre Entscheidung im Vertrauen auf einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss und Lagebericht. Dieses Vertrauen zu gewährleisten, ist die ureigenste Aufgabe des Wirtschaftsprüfers. Mit der großen Zahl an Wirtschaftsprüfern verfügt die GBZ über das notwendige Fachwissen jeder Branche und Rechtsform, um Ihre Abschlussprüfung durchzuführen, z.B.

  • Gesetzliche, satzungsmäßige und freiwillige Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach HGB und IFRS
  • Prüfung der Jahresrechnung von Körperschaften, Stiftungen und Vereinen
  • Prüfungen von Kommunen und kommunalen Betrieben nach Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
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